Von den Felgen über den Frontspoiler bis zum Fahrwerk, Tuning-Fans geht es bei Umbauten am Auto um mehr Spaß und Spritzigkeit am Steuer. “Damit die Sicherheit nicht zu kurz kommt, ist beim individuellen Autotuning auf Qualität zu achten”, empfiehlt Bettina Meyer vom TÜV-Süd in München.
Der Einbau von hochwertigen Tuningteilen kann einem Wagen richtig gut tun. Minderwertige Tuningteile können dagegen die Verkehrssicherheit und Lebensdauer eines Fahrzeugs beeinträchtigen, und “nicht alles, was dem Kundenwunsch entspricht, erfreut das Auge des Gesetzes”, warnt der Kornwestheimer Anwalt Michael Winter. Erlösche durch Um- oder Anbauten, Mehrleistung oder Karosserieänderungen die Betriebserlaubnis, so sei dies eine bußgeldbewehrter Straftatbestand und könne zu versicherungsrechtlichen Konsequenzen führen. So stellt sich rasch die Frage, ist der Umbau nach der Straßenverkehrs-Zulassungsordnung erlaubt?
“Individuelles Autotuning gehört in die Hände von Fachwerkstätten, nicht zuletzt deshalb, weil immer mehr Elektronik in die Fahrzeuge Einzug hält”, sagt der Kemptener Tuner Christian Abt. Zwei Beispiele: In Lenkrädern und Sitzen ruhen Airbags, hinter Blechteilen verbergen sich Sensoren für die elektronische Steuerung von Gurtsystemen. “Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten beim Motor nur Tuningsätze verwendet werden, zu denen es ein so genanntes Teilegutachten gibt”, rät Abt. Dort steht, ob und welche Folgeumbauten am Auto notwendig werden. Das können zum Beispiel Reifen mit höherem Geschwindigkeitsindex sein.
In jedem Fall muss die Leistungssteigerung unverzüglich in die Fahrzeugpapiere eingetragen und der Versicherung gemeldet werden. Sonst verfallen womöglich die Betriebserlaubnis und eben der Versicherungsschutz. Mehr Power verlangt dem Motor mehr ab. Je nach Fahrweise kann sich entsprechend die Lebensdauer der Antriebszentrale vermindern, ebenso die von Fahrwerksteilen und Reifen.
Wird der Wagen beim Fahrwerkstuning im normalen Maß (je nach Modell zirka 30 bis 50 Millimeter) tiefer gelegt, gibt es in der Regel keine Konflikte mit der Verkehrssicherheit. “Fällt die Absenkung zu extrem aus, kann es durch abgerissene Spoiler oder Auspuffteile oder aufgerissene Ölwannen gefährlich werden, für den Autofahrer selbst und auch für andere Verkehrsteilnehmer”, warnt Bettina Meyer. Gelobt sei, was hart macht, scheint bei manchem Tuning-Fan die vorherrschende Maxime zu sein. “Aber nicht zu hart”, rät Meyer, “sonst kann das Auto beispielsweise in Kurven ausbrechen”.
Ganz oben auf der Tuning-Wunschliste steht die Neugestaltung des Innenraums. Sportlenkrad oder Hosenträger-Gurte schaffen es hier unter die Top Ten des Innenraum-Tunings. Auch hier gilt: “Es müssen unbedingt ein anerkanntes Prüfzeugnis, eine Teilegenehmigungen oder Teilegutachten vorliegen”, beschreibt Friedrich-Georg Väth von der Sachverständigenorganisation GTÜ die gesetzlichen Bestimmungen. Als Teilegenehmigungen gelten eine “Allgemeine Betriebserlaubnis für Fahrzeugteile” oder eine “Bauartgenehmigung für Fahrzeugteile” gemäß Paragraf 22 StVZO sowie gleichwertig eine Genehmigung auf der Grundlage europäischer Rechtsvorschriften, also EG-Richtlinien oder ECE-Regelungen. Teile, die mit einem der genannten Prüfzeugnisse versehen sind, tragen ein amtliches Prüfzeichen. Grundsätzlich, sagt Bettina Meyer, sollte man sich also vor dem Griff ins Portemonnaie “erst schlau machen, dann kaufen und montieren”. (ddp)