Steuern können durch Umschichtung des Vermögens optimiert werden - Haufe Kompass erklärt die Abgeltungsteuer und gibt Tipps für zeitnahe Umsetzung
Die Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 wird nach Expertenmeinung dazu führen, dass Anleger in den kommenden Monaten rund 200 Mrd. Euro abgeltungsteuerbedingt umschichten werden. “Es existieren Gestaltungsspielräume, die Anleger unter Berücksichtigung ihrer individuellen Steuersituation nutzen können”, sagen Peter Frey und Dr. Steffen Rapp. In dem neuen Haufe Kompass “Die Abgeltungsteuer” haben die Steuerexperten jetzt für Bankmitarbeiter und Kunden gleichermaßen auf 48 Seiten die wichtigsten Zahlen, Daten und Fakten zusammengefasst.
Weil ab dem 1. Januar 2009 die privaten Einkünfte aus Kapitalvermögen und bestimmte Einkünfte aus der Altersvorsorge der einheitlichen Abgeltungsteuer von 25 Prozent unterliegen, hat die Nachfrage nach Dachfonds und Fonds gebundenen Lebensversicherungen bereits seit Jahresbeginn deutlich angezogen. Einige Finanzprodukte wie Zertifikate sind aus Steuersicht sogar nur bis Ende Juni 2008 interessant. Denn: Sollen die Gewinne der Papiere nicht mit dem Fiskus geteilt werden, müssen sie mindestens zwölf Monate im Depot verweilen und zudem vor dem 30. Juni 2009 verkauft oder fällig werden.
“Gleichwohl sollten sich Verbraucher bei der Wahl künftiger Finanzprodukte zum Vermögensaufbau und zur Altersvorsorge nicht von Angst und Unsicherheit leiten lassen”, sagt Autor Peter Frey. Er rät daher, sich zunächst einen Überblick über das Thema sowie alle Möglichkeiten zu verschaffen. Erst danach steht das Gespräch mit der Bank oder dem Vermögensberater an. Damit das Gespräch fruchtbar wird, erläutern er und Co-Autor Steffen Rapp im Haufe Kompass kurz und prägnant, welches Kapitalvermögen tatsächlich der Abgeltungsteuer unterliegt, welche Erträge verschont bleiben, wie Aufwendungen und Sparer-Freibeträge berücksichtigt werden oder wann und wie der Staat künftig bei laufenden Erträgen zugreift. Zudem führen sie einige Fristen auf, die Anleger und die auszahlenden Stellen beachten müssen.
Nach Angaben der Experten sollten sich Kunden und Bankmitarbeiter bereits jetzt mit den Neuerungen befassen. Nachfolgend geben die Autoren fünf Tipps, mit denen sich jetzt noch Geld sparen lässt.
Tipp 1: Da der Steuersatz für Zinserträge gesenkt wird, wäre zu überlegen, ob Zinsen, die wirtschaftlich vor dem 1.1.2009 anfallen, erst nach dem 31.12.2008 steuerlich vereinnahmt werden können. Dabei helfen etwa Zero Bonds oder Bundesschatzbriefe Typ B oder Finanzierungsschätze des Bundes.
Tipp 2: Durch den Erwerb von Aktien, Anteilen an Investmentfonds und Termingeschäften vor dem 1.1.2009 lässt sich die Steuerfreiheit außerhalb der einjährigen Spekulationsfrist bewahren. Wer weiß, was er will, sollte rechtzeitig investieren.
Werbungskosten: Im Hinblick auf die Nichtabzugsfähigkeit von Fremdfinanzierungskosten können Anlageformen gewählt werden, die diese Aufwendungen internalisieren oder die zu einer Umqualifizierung der Kapitalerträge führen.
Realisierung von Spekulationsverlusten: Denkbar ist, dass Spekulationsaltverluste realisiert werden und damit Altverlustvorträge aufgebaut werden. Diese können während der Übergangsphase vom 1.1.2009 bis zum 31.12.2013 mit Kapitalerträgen verrechnen werden, die grundsätzlich der Abgeltungsteuer unterliegen.
Special Investment Vehicle (SIV): In Ausnahmefällen kann die Einschaltung von in- oder ausländische Spezialfonds, vermögensverwaltenden Kapitalgesellschaften oder fondsgebundenen Lebensversicherungen zu einer Stundung der Abgeltungsteuer führen, solange der SIV nicht ausschüttet.
Weitere Informationen zur “Abgeltungsteuer” können Sie nachlesen in dieser Broschüre:
“Die Abgeltungsteuer”
Peter Frey und Dr. Steffen Rapp
48 Seiten, 3,95 Euro
Rudolf Haufe Verlag, Niederlassung Planegg bei München
ISBN 978-3-448-09209-7