Anspruch auf Mietwagen nach Unfall
Nach unverschuldetem Unfall Anspruch auf Mietwagen
Für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfalls nach einem unverschuldeten Unfall besteht grundsätzlich ein Anspruch auf einen Mietwagen. Darauf weist der Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK) in Bonn hin. Allenfalls sehr geringer Fahrbedarf sei da eine Ausnahme.
Wegen zum Teil erheblicher Preisunterschiede sei es sinnvoll, Preisvergleiche anzustellen, da bei Anmietung zu überhöhten Preisen die Mietwagenkosten nicht immer vollständig von der Versicherung zu übernehmen sind. “Benötigen Sie keinen Mietwagen, können Sie für die Dauer des schadenbedingten Fahrzeugausfall alternativ eine Nutzungsausfallentschädigung geltend machen”, erläutert ZDK-Sprecher Helmut Blümer. (ddp)






