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Archive for the ‘Auto’


VW Passat

Er ist der König der Kombis und der Star der Modellreihe. Etwa zwei Drittel aller Passat-Käufer hier zu Lande entscheiden sich für den Variant. Mit seinem neuen Design haben VWs Designer den Kombi auf ein Niveau gehoben, dass sich weit vom einstigen Nutzfahrzeug-Charakter abhebt.

Der Variant ist größer, vielseitiger und sieht attraktiver aus als die Limousine. Deutliche seitliche Bügelfalten, das neue Markengesicht mit trapezförmigem Grill, Front- und Heckscheinwerfer, die das gleiche Designmotiv zeigen sowie ein Innenraum, der die äußere Gestaltung aufnimmt - alles wirkt durchdacht und gekonnt.

Jenseits gewerblicher Nutzung bietet der Passat für Familie wie Freizeit üppig Platz, auf allen Sitzen wie im Gepäckabteil. Fast 1,70 Meter tief ist der Laderaum, wenn die Rücksitzbank (geteilt zu klappen im Verhältnis 1:2) mit zwei einfachen Griffen aus dem Weg geräumt ist. Beim Beladen vermisst man allerdings einen Kratzschutz auf der Oberkante des hinteren Stossfängers.

Der Innenraum folgt weitgehend den Vorgaben der Limousine. Entsprechend ist im Variant die von VW beschworene “Liebe zum Automobil” allgegenwärtig zu erkennen, die Verarbeitung und Materialauswahl tadellos. Ablagen sind in großer Zahl vorhanden, Anzeigen und Bedienungselemente bedürfen keiner näheren Erläuterung. Insbesondere die Vordersitze sind komfortabel und bieten angenehmen Halt. Selbst lange Passagen werden entspannt absolviert. Auch auf den Fondsitzen - ein knapper halber Meter Knieraum hinter einem korrekt eingestellten Fahrersitz ist mehr, als viele Oberklasse-Limousinen offerieren.

Das stressfreie Fortkommen wird vom Fahrverhalten und der Motorcharakteristik ordentlich unterstützt. Hat er seine Betriebstemperatur erreicht, belästigt der Selbstzünder Insassen wie Umgebung in keiner Weise mehr mit den einst dieseltypischen Unartigkeiten der akustischen Art. Dank zweier Ausgleichswellen erreicht der TDI ein für VW-Diesel bislang ungewohntes Maß an Laufkultur und Vibrationsarmut.

Zum gelassenen Antrieb, dessen 140 PS zwar keine Mühe mit den gut 1,5 Tonnen Leergewicht haben, der aber an langen Autobahnsteigungen schon mal etwas aus der Puste kommt, addiert sich eine Federung, die sich nicht aus der Ruhe bringen lässt. Nicht einmal, wenn man den Kombi vollgeladen hat. Die Aktionen des Allradlers sind stets von guter Richtungsstabilität und dem Fehlen tückischer Reaktionen geprägt, selbst bei testweise deaktiviertem ESP. Lenkung, Getriebe wie Bremsen tragen zum Wohlgefühl ihren entsprechenden Teil bei. Der Allradantrieb erhöht die Traktionsreserven und vermittelt das beruhigende Gefühl, auch bei schlechter Witterung oder ungünstigen Fahrbahnzuständen sicher voranzukommen, was man auf winterlichen Straßen schnell zu schätzen lernt.

So zeigt sich der Wolfsburger als ein rundum gelungenes Auto. Nur wer in einer so genannten dynamischen, sportlichen Fahrweise sein fahrerisches Heil sucht, wird sich ein wenig enttäuscht fühlen. Und dass Volkswagen nicht seinem Namen bei der Preisgestaltung entspricht, zeigt rasch ein Blick in die Liste der Preise und Pretiosen. (ddp)

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Auto Versicherungsnachweis Ausland

Autourlauber, die in Richtung Wintersport in die Nachbarländer unterwegs sind, müssen sie nicht mehr mitführen, die so genannte Grüne Karte - sollten es aber. Das jedenfalls rät der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft in Berlin.

Die Grüne Karte ist der Versicherungsnachweis für den internationalen Kraftverkehr. Sie enthält wichtige Daten über Fahrzeug, Halter und dessen Versicherung und ist kostenlos beim jeweiligen Kfz-Haftpflichtversicherer erhältlich. Heute ist die Grüne Karte, die auf ein Abkommen aus dem Jahre 1949 zurückgeht, in vielen Ländern Europas nicht mehr zwingend erforderlich.

Seit 1974 gilt das “Kennzeichenabkommen”. Hiernach gilt statt der Grünen Karte das amtliche Kennzeichen des Wagens als alleiniger Versicherungsnachweis. Vorgeschrieben ist der Versicherungsausweis bei Reisen in folgende Länder: Albanien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Iran, Israel, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Rumänien, Serbien, Tunesien, Türkei, Ukraine. (ddp)

Eine genaue Karte mit allen Grüne-Karte-Ländern und detaillierte Informationen zum Grüne-Karte-Abkommen der Länder finden sich unter gruene-karte.de

Feinstaubplaketten-Verordnung

Zum 1. März 2007 soll die sogenannte Feinstaubplaketten-Verordnung in Kraft treten. Friedrich-Georg Väth von der Sachverständigenorganisation GTÜ in Stuttgart bemängelt den Informationsstand der Öffentlichkeit: “Viele Autofahrer sind verunsichert, Millionen Autos von Fahrverboten bedroht.”

Dazu sind Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein, nötig. Besitzer einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 wählen die gleichlautende Vorlage auf der Internetseite aus und geben unter 2.1 sowie unter 2.2 die entsprechenden Ziffern/Buchstaben in das Suchformular ein. Besitzer eines Fahrzeugscheins wählen die gleichlautende Vorlage auf der Internetseite aus und geben unter zu 2 sowie unter zu 3 die entsprechenden Ziffern/Buchstaben ein. Jetzt muss nur noch der “Suche-Button” angeklickt werden, und es erscheint die der Schadstoffklasse zugeordnete Plakette in Grün, Gelb oder Rot.

Im ungünstigsten Fall kommt der Hinweis: Für dieses Fahrzeug ist keine Plakette erhältlich. “Das bedeutet ein Fahrverbot in entsprechend ausgeschilderten Umweltzonen”, warnt Väth. Für nicht katalogisierte Sonderfälle können Autofahrer zusätzlich den ebenfalls kostenlosen persönlichen Informationsservice der GTÜ-Partner vor Ort in Anspruch nehmen. Etwa ab Mitte Januar 2007 können die Schadstoffplaketten bezogen werden. (ddp)

Bussgeldfallen im Ausland

Winterurlauber in Österreich und Italien sollten aufpassen. Zum Jahresanfang 2007 werden in Italien turnusgemäß die Bußgelder angehoben. Darauf macht der Autoclub ÖAMTC in Wien aufmerksam. Bis zum 1. April 2007 gelten in einigen Städten Südtirols (Bozen, Meran, Brixen und Bruneck) temporäre Fahrverbote für schadstoffintensive Pkw. (ddp)

Falsche Verkehrsschilder

Wurde in Folge einer behördlichen Schildbürgerei die Vorfahrt an einer Straßenkreuzung so ausgeschildert, dass dabei zwei Autos geradewegs zusammenstoßen, muss die Gemeinde für den gesamten Schaden aufkommen. Auf ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Osnabrück weist die Deutsche Anwaltshotline in Nürnberg hin.

Das schier groteske Malheur geschah am Teutoburger Wald, wo eine frühere Bundesstraße in eine Gemeindestraße umgestaltet wurde. Während hier noch die Hauptstraßenschilder gestanden hätten, seien die dazu gehörenden Vorfahrtsschilder in den Seitenstraßen bereits entfernt worden. Und ein von rechts aus der Seitenstraße kommender Kraftfahrer sei mit einer Autofahrerin auf der ehemaligen Bundesstraße zusammen gestoßen; beide im berechtigten Glauben, die Vorfahrt zu besitzen. Am Pkw der Frau sei dabei ein Schaden von rund 2500 Euro entstanden.

Wegen der allgemeinen Betriebsgefahr sollte nach einem richterlichen Vorentscheid zunächst jeder der beiden zu gleichen Teilen dafür einstehen. Doch dagegen habe die Frau geklagt, berichtet die Anwaltshotline, und in einem zweiten Verfahren Recht bekommen. “Die Gemeinde habe ihre Verkehrsregelungspflicht grob verletzt, indem die Unfallstelle objektiv unrichtig beschildert war”, erklärt Rechtsanwältin Tanja Leopold. Ein aufgrund einer Amtspflichtverletzung entstandener Schaden sei von der öffentlichen Hand zu tragen. (ddp)

(AZ: 5 O 1785/06)