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Archive for the ‘Entertainment’


Apple iPod Testsieger bei MP3-Playern

Der iPod von Apple bleibt auch in der jüngsten Generation das Maß der Dinge bei MP3-Playern. Zu diesem Ergebnis kommt jedenfalls die Computerzeitschrift “PC Professionell” (Ausgabe 12/2006) in einem Vergleichstest. Andere Hersteller müssten sich mit ihren Geräten aber nicht hinter dem Marktführer verstecken.

Der aktuelle iPod überzeuge mit besserem Akku, hellerem Display, exzellenter Bedienung und stimmigem Gesamtkonzept, urteilten die Tester. Das Spitzenmodell für 380 Euro bietet 80 Gigabyte Speicherplatz. Das reicht für rund 20 000 Songs (à 4 Minuten in 128 KBit/s) oder etwa vier Tage Videos nonstop im H.264-Format mit einer Auflösung von 640 mal 480 Bildpunkten. Allerdings reicht die Akkulaufzeit nur für knapp 18,5 Stunden Musikgenuss oder etwa sechs Stunden Filmvergnügen.

Dicht hinter dem Sieger erreichte der Sandisk Sansa e280 ebenfalls gute Werte: Obwohl das Gerät nur acht Gigabyte Speicherplatz hat, war kein anderer Player in Sachen Design, Leistung und Bedienung so dicht am iPod. Als Bonus verfügt das Modell von Sandisk sogar über ein eingebautes Radio.

Wer einen preiswerten MP3-Player mit großer Speicherkapazität sucht, um zum Beispiel Urlaubsbilder zu speichern, findet im 20 Gigabyte Platz bietenden Player von Packard Bell das passende Gerät. Für 150 Euro bietet das Gerät genug Raum für etwa 7000 Bilder in 5-Megapixel-Auflösung. (ddp)

Hotelerbin Paris Hilton

Hotelerbin Paris Hilton (25) ist der Einzug ins Guinness-Buch der Rekorde geglückt. Auf die ansonsten heiß begehrte Ehrung dürfte die 25-Jährige aber gern verzichten. Hilton werde in der 2007-Ausgabe des Buchs als “am meisten überschätzte Persönlichkeit” geführt, berichtete der Onlinedienst “TMZ.com”.

Hotelerbin Paris Hilton (25) ist der Einzug ins Guinness-Buch der Rekorde geglückt. Auf die ansonsten heiß begehrte Ehrung dürfte die 25-Jährige aber gern verzichten. Hilton werde in der 2007-Ausgabe des Buchs als “am meisten überschätzte Persönlichkeit” geführt, berichtete der Onlinedienst “TMZ.com”. Zu diesem Ergebnis sei die Auswertung diverser Umfragen in Zeitschriften gekommen, bei denen Leser die unbeliebtesten oder am meisten überschätzten Prominenten wählen sollten. Und dabei sei Hiltons Name ständig auf Platz eins gelandet, sagte ein Guinness-Buch-Sprecher.

Andere Prominente dürfen sich hingegen über ihren Eintrag in das Rekordbuch freuen. So habe Madonna 2004 unter den Sängerinnen am meisten verdient. (ddp)

Kontaktanzeigen Prostituierte

Kontaktanzeigen Prostituierter generell zulässig

Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zulässig. Solche Inserate könnten nicht verboten werden, solange sie nicht “belästigend” oder “grob anstößig” seien, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.

Kontaktanzeigen Prostituierter in Zeitungen sind nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs grundsätzlich zulässig. Solche Inserate könnten nicht verboten werden, solange sie nicht “belästigend” oder “grob anstößig” seien, entschied der BGH am Donnerstag in Karlsruhe.

Im vorliegenden Fall wollte der Kläger, der eine Bar und ein “Stundenhotels” betreibt, der “Bild”-Zeitung den Abdruck einer Kontaktanzeige privat werbender Prostituierter aus wettbewerbsrechtlichen Gründen verbieten lassen. Der BGH bestätigte nun die Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm, das die Unterlassungsklage gegen die Zeitung abgewiesen hatte.

Der Kläger hatte seinen Unterlassungsanspruch auf das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) gestützt. Der 1. Zivilsenat des BGH betonte aber, für eine Ordnungswidrigkeit reiche “allein eine Werbung für entgeltliche sexuelle Handlungen nicht” aus. Mit dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Prostitutionsgesetz habe der Gesetzgeber einem Wandel der Stellung der Prostituierten in der Gesellschaft auch in rechtlicher Hinsicht Rechnung getragen.

Danach seien die Ausübung der Prostitution und entsprechende Rechtsgeschäfte “nicht mehr als schlechthin sittenwidrig” anzusehen. Dieses gewandelte Verständnis sei bei der Gesetzesauslegung zu berücksichtigen. Es könne nicht mehr von einem generellen Verbot jeglicher Werbung für Prostitution ausgegangen werden. Erforderlich sei vielmehr eine “konkrete Beeinträchtigung von Rechtsgütern der Allgemeinheit, namentlich des Jugendschutzes”.

In den vorliegenden Fällen hätten die angegriffenen Zeitungsanzeigen - unter anderem in der “Bild-Zeitung - keinen Anlass zu besonderen Beanstandungen gegeben, betonte der BGH. Darin war etwa für eine “Live-Show zum Mitmachen mit 15 neuen Damen” geworben worden.

Der BGH sah im vorliegenden Fall zwar anders als das OLG ein “konkretes Wettbewerbsverhältnis” gegeben. Denn die Prostituierten, die Inserate schalteten, versuchten “gleichartige Dienstleistungen” wie der Bar-Betreiber innerhalb “derselben Abnehmerkreise” abzusetzen. Ein Unterlassungsanspruch liege aber nicht vor, weil die Anzeigen der Prostituierten weder belästigend noch grob anstößig gewesen seien.

Auf das sogenannte Presseprivileg, auf das die Anwältin der “Bild”-Zeitung in der Verhandlung verwiesen hatte, nahm der BGH ausdrücklich keinen Bezug. Nach diesem presserechtlichen Privileg muss ein Verlagsunternehmen eine Werbeanzeige nur auf grobe und eindeutige Wettbewerbsverstöße - etwa pornographische Inhalte - prüfen und haftet entsprechend eingeschränkt. (ddp)

RTL-Tanzshow Lets Dance

Zwischen “peinlich” und “mutig”

Ihre Teilnahme an der RTL-Tanzshow “Let´s Dance” hat der früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis nicht nur Pluspunkte gebracht. Einer Umfrage des Magazins “Stern” zufolge empfanden 32 Prozent der Bundesbürger die Tanzeinlagen der Ex-Politikerin als “peinlich”.

Ihre Teilnahme an der RTL-Tanzshow “Let´s Dance” hat der früheren schleswig-holsteinischen Ministerpräsidentin Heide Simonis nicht nur Pluspunkte gebracht. Einer Umfrage des Magazins “Stern” zufolge empfanden 32 Prozent der Bundesbürger die Tanzeinlagen der Ex-Politikerin als “peinlich”. 36 Prozent honorierten Simonis Teilnahme allerdings als “mutig und couragiert”, wie das Magazin bei einer Befragung von 1000 Bürgern herausfand.

Die frühere Regierungschefin von Schleswig-Holstein war am Wochenende wegen eines Kreislaufkollaps aus der Live-Show ausgeschieden. Ihren Zusammenbruch erklärte die 62-Jährige auf ihrer Internetseite mit der körperlichen Belastung und vor allem mit dem “medialen Druck”. Insgesamt hatten sich acht Prominente zur Sendung gemeldet, die mit professionellen Partnern gegeneinander um den Titel des “Dancing Star” wetteifern. Das Finale läuft am 21. April. Im Rennen sind noch Schauspielerin Wolke Hegenbarth und Kollege Wayne Carpendale sowie Ex-No-Angel Sandy Mölling. (ddp)

Joachim Blacky Fuchsberger

“Banausen, die Qualität nicht erkennen”

Nach Loriot verabschiedet sich nun auch TV-Moderator und Schauspieler Joachim “Blacky” Fuchsberger mit heftiger Kritik vom Bildschirm. Im Fernsehen gehe alles nur noch um Quoten, “nicht mehr um Qualität”, kritisierte Fuchsberger in der “Bild”-Zeitung.

Nach Loriot verabschiedet sich nun auch TV-Moderator und Schauspieler Joachim “Blacky” Fuchsberger mit heftiger Kritik vom Bildschirm. Im Fernsehen gehe alles nur noch um Quoten, “nicht mehr um Qualität”, kritisierte Fuchsberger in der “Bild”-Zeitung (Mittwochausgabe). Bei den Sendern säßen außerdem zu viele Entscheidungsträger, “ja man kann fast sagen: Banausen, die Qualität nicht erkennen”, wetterte der 79-Jährige.

Für die Entscheidung von Kollege Vicco von Bülow alias Loriot habe er “volles Verständnis”, unterstrich Fuchsberger. Der mittlerweile 82-jährige Loriot hatte am Dienstag ebenfalls in der “Bild”-Zeitung seinen endgültigen Abschied vom Fernsehen verkündet und noch gesagt: “Wenn zum Beispiel mein alter Freund Blacky Fuchsberger noch einmal eine große Gala macht, dann würde ich kurz in die Kamera winken. Aber ansonsten gibt es für mich in keine Show mehr.”

Aus dem Winken dürfte nichts mehr werden: “Wir haben es nicht mehr nötig, uns zu verbiegen”, sagte Fuchsberger und betonte, auch er werde sich aus dem TV-Geschäft zurückziehen. (ddp)