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Archive for the ‘Versicherungen’


Lebensversicherung weniger Zinsen

Während am Kapitalmarkt die Zinsen steigen, wird der Garantiezins in der Lebensversicherung ab 1. Januar 2007 von jetzt 2,75 Prozent auf dann 2,25 Prozent gesenkt. Der Höchstrechnungszins, wie er korrekt heißt, fällt damit auf seinen bisher niedrigstes Stand. Bei Altverträgen bleibt der Zins jedoch auf dem vereinbarten Niveau.

Wer ab 2007 einen Vertrag abschließt, bekommt damit fürs gleiche Geld weniger Leistung als bisher garantiert. Bei 20 Jahren Laufzeit macht das im Vergleich zu einem Vertrag mit dem jetzigen Garantiezins von 2,75 Prozent rund 5,0 Prozent weniger Garantieleistung aus, bei 12 Jahren Laufzeit rund 3,0 Prozent. Je länger ein Vertrag läuft, desto stärker kommt durch den Zinseszinseffekt ein Zinsunterschied zum Tragen.

Der niedrige Zins macht die Sparform Lebensversicherung nach Auffassung von Verbraucherschützern noch unattraktiver. Denn die Kunden können nicht mit einer Rendite rechnen, die tatsächlich bei 2,25 Prozent liegt. Der Grund: Den Garantiezins zahlen die Versicherer nur auf den Sparanteil. Der entspricht aber nicht dem monatlichen Beitrag, weil zuvor die Kosten der Versicherung abgezogen werden. Bei Versicherern mit hohen Kosten dürfte sich die garantierte Rendite auf den gesamten Beitrag besonders bei Verträgen mit relativ kurzen zwölf Jahren Laufzeit stark der Null nähern, so die Zeitschrift “Finanztest”. (ddp)

Krankenzusatzversicherungen im Test

Krankenzusatzversicherungen können eine echte Hilfe im Ernstfall sein. Zusatzversicherte werden beispielsweise in der Klinik behandelt wie ein Privatpatient: vom Chefarzt persönlich. Sie können zudem wählen, in welchem Krankenhaus sie behandelt werden. Kassenmitglieder hingegen müssen die Klinik nehmen, in die der Arzt sie einweist.

Inzwischen bieten viele Krankenkassen ihren Mitgliedern Zusatzpolicen. Dabei vermitteln sie aber lediglich Verträge eines gewerblichen Versicherers, der dann einen Beitragsrabatt gewährt. Doch der Versicherer, mit dem die Kasse kooperiert, muss nicht unbedingt preisgünstig sein. Darauf weist die Stiftung Warentest hin. Oft gibt es am freien Markt bessere Angebote - trotz des Rabatts. Daher ist es besser, sich selbst eine Krankenzusatzversicherung zu suchen.

Die Berliner Verbraucherschützer helfen bei der Orientierung auf dem Markt. Im Internet unter stiftung-warentest.de (Link “Analysen”, dann “Analyse aus Versicherung + Vorsorge”) gibt es die Möglichkeit, sich einen Teilnahmecoupon herunterzuladen, der bei der Suche hilft. Für 18 Euro sucht die Stiftung das individuell beste Angebot heraus. (ddp)

Hausratversicherung

Eine Hausratversicherung gewinnt an Bedeutung, je mehr und je höherwertiger Hausrat vorhanden ist. Ab einem Inventarwert von etwa 20 000 Euro lohnt es nach Ansicht von Verbraucherschützern, über eine Police nachzudenken. Die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig bietet dazu einen individuellen Beratungsdienst.

Die Hausratversicherung ersetzt Schäden, welche durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Leitungswasser, Sturm und Hagel an versicherten Hausratgegenständen entstehen. Zum Hausrat werden Einrichtungen, Ge- und Verbrauchsgüter sowie Bargeld und Wertsachen gezählt. Im Schadensfall zahlt der Versicherer den Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte. Alter und Grad der Abnutzung der beschädigten oder zerstörten Sachen bleiben unbeachtet.

“Verbraucher sollten vor Vertragsabschluss überdenken, ob sie neben der Grunddeckung besondere Zusatzdeckungen vereinbaren möchten”, rät Andrea Hoffmann. Der Einschluss des einfachen Fahrraddiebstahls werde zum Beispiel häufig gewünscht. Einige Verbraucher interessierten sich für die Einbeziehung von Überspannungsschäden durch Blitzschlag oder verbesserte Ersatzleistungen für Wertgegenstände. Einzelne neue Versicherungsangebote würden auch Leistungen bei grober Fahrlässigkeit vorsehen, ein Punkt der sonst im Schadensfall häufig zu Streitigkeiten mit dem Versicherungsunternehmen führe. Weiterhin könnten ergänzend zur Hausratversicherung Elementarschäden versichert werden. Das seien zum Beispiel Schäden durch Überschwemmung, Erdrutsch, Schneedruck oder Lawinen. Wer diesen Schutz wünsche, sollte einen Anbieter suchen, der auch den Rückstau mitversichert. (ddp)

Hobby-Handwerker sind schlecht versichert

Do-it-yourself ist angesagt - beim Tapezieren genauso wie beim ganzen Hausbau. Arbeiten an der Gas-, Strom- und Wasserversorgung sollte man allerdings besser vom Fachmann erledigen lassen. Zum einen sind Arbeiten vor allem mit Strom und Gas gefährlich, zum anderen gibt es gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen.

Ist ein Schaden nämlich auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten zurückzuführen, greift oft der Versicherungsschutz nicht. Das bedeutet zumeist, dass der Versicherte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Die Auswirkungen können verheerend sein. Repariert jemand beispielsweise eine Gasleitung in Eigenregie und entsteht dabei durch Fehler ein Totalschaden am Haus, ist er bis an sein Lebensende ruiniert.

Das gilt ebenso für Personenschäden, die durch Handwerker-Pfusch entstehen. Kommt zum Beispiel jemand durch eine unsachgerecht verlegte Stromleitung zu Schaden oder stirbt sogar, wird die Haftpflichtversicherung in aller Regel kaum einspringen. Selbst kleinere Schäden können fleißigen Handwerkern finanziell zusetzen. Wird beispielsweise eine selbst verlegte Wasserleitung undicht und beschädigt den Hausrat, kann das schnell einige tausend Euro kosten.

Gefährdet sind aber nicht nur die Heimwerker, die selbst anpacken. Auch wer als Mieter oder Eigentümer Schwarzarbeit in den eigenen vier Wänden zulässt, riskiert den Versicherungsschutz. Denn die eigene Versicherung behandelt Schwarzarbeit wie Do-it-yourself: Für Schäden steht der Auftraggeber selbst ein. Wer sich hingegen gegen Schwarzarbeit entscheidet, kann bei einem Schaden die Haftpflichtversicherung des Handwerksbetriebes in Anspruch nehmen. Solch einen Schutz kann kein Preisnachlass durch Schwarzarbeit wettmachen.

Wer als Hobby-Handwerker auf der Baustelle oder in der eigenen Wohnung häufiger mit anpackt, sollte auf jeden Fall immer für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, falls er selbst oder Helfer verunglücken. Vor allem jüngere Bauherren und Renovierer sollten an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Der Grund: Sie bekommen bei einem Unfall, der sie am Arbeiten und Geld verdienen hindert, kaum Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall eine monatliche Zusatzrente an den Bauherren, so dass dieser in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen weiter nachzukommen. Wer wegen einer schwierigen Krankheitsgeschichte keine Police gegen Berufsunfähigkeit bekommt, sollte zumindest eine Unfallversicherung oder eine Invaliditätspolice abschließen.

Unterstützen Freunde eifrige Handwerker auf einem Neubau, müssen diese Helfer versichert werden. Über die Bau-Berufsgenossenschaft ist eine solche Versicherung möglich und zudem gesetzlich vorgeschrieben. Sind Bauhelfer nicht angemeldet, droht sogar ein Bußgeld. Der Beitrag richtet sich nach der Menge der geleisteten Arbeitsstunden (in den alten Bundesländern etwa 1,50 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 1,20 Euro je geleisteter Arbeitsstunde). Der Versicherungsschutz durch die Bau-Berufsgenossenschaft ist allerdings nicht besonders umfangreich, so dass eine Erweiterung durch eine private Police Sinn machen kann. (ddp)

Lebensversicherung mit Unfallschutz

“Finanztest”: Lebensversicherung mit Unfallschutz ist meist unsinnig

Mehr als 21 Millionen Kapitallebensversicherungen beinhalten eine Unfalltod-Zusatzversicherung. Diese ist nicht nur überflüssig, sondern drückt auch die Rendite. Zu diesem Ergebnis kommt die Zeitschrift “Finanztest” der Stiftung Warentest (September-Ausgabe).

Mit dieser Zusatzversicherung erhalten die Hinterbliebenen bei einem Unfalltod des Versicherten eine doppelte Todesfallleistung. Nachteilig wirkt sich der Zusatzschutz jedoch auf die Rendite aus, da die gezahlten Beiträge allein in den Risikoschutz und nicht in den Sparanteil einfließen. Dabei gilt der Zeitschrift zufolge: Je länger die Laufzeit des Vertrages, desto größer der Renditeverlust.

Das Fazit der Berliner Verbraucherschützer: Wenn der Todesfallschutz der Kapitallebensversicherung nicht ausreicht, ist die Unfalltod-Zusatzversicherung keine Lösung. Besser lasse sich diese Lücke mit einer Risikolebensversicherung schließen. Eine Kündigung der Zusatzversicherung sei dabei zum Ende jedes Beitragszahlungszeitraums möglich. Bleibt die Versicherungssumme der Kapitallebensversicherung unverändert, entstehen dem Versicherten laut Verbraucherschützern auch keine steuerlichen Nachteile. (ddp)