Do-it-yourself ist angesagt - beim Tapezieren genauso wie beim ganzen Hausbau. Arbeiten an der Gas-, Strom- und Wasserversorgung sollte man allerdings besser vom Fachmann erledigen lassen. Zum einen sind Arbeiten vor allem mit Strom und Gas gefährlich, zum anderen gibt es gesetzliche Regelungen, die eingehalten werden müssen.
Ist ein Schaden nämlich auf grobe Fahrlässigkeit des Versicherten zurückzuführen, greift oft der Versicherungsschutz nicht. Das bedeutet zumeist, dass der Versicherte auf seinem Schaden sitzen bleibt. Die Auswirkungen können verheerend sein. Repariert jemand beispielsweise eine Gasleitung in Eigenregie und entsteht dabei durch Fehler ein Totalschaden am Haus, ist er bis an sein Lebensende ruiniert.
Das gilt ebenso für Personenschäden, die durch Handwerker-Pfusch entstehen. Kommt zum Beispiel jemand durch eine unsachgerecht verlegte Stromleitung zu Schaden oder stirbt sogar, wird die Haftpflichtversicherung in aller Regel kaum einspringen. Selbst kleinere Schäden können fleißigen Handwerkern finanziell zusetzen. Wird beispielsweise eine selbst verlegte Wasserleitung undicht und beschädigt den Hausrat, kann das schnell einige tausend Euro kosten.
Gefährdet sind aber nicht nur die Heimwerker, die selbst anpacken. Auch wer als Mieter oder Eigentümer Schwarzarbeit in den eigenen vier Wänden zulässt, riskiert den Versicherungsschutz. Denn die eigene Versicherung behandelt Schwarzarbeit wie Do-it-yourself: Für Schäden steht der Auftraggeber selbst ein. Wer sich hingegen gegen Schwarzarbeit entscheidet, kann bei einem Schaden die Haftpflichtversicherung des Handwerksbetriebes in Anspruch nehmen. Solch einen Schutz kann kein Preisnachlass durch Schwarzarbeit wettmachen.
Wer als Hobby-Handwerker auf der Baustelle oder in der eigenen Wohnung häufiger mit anpackt, sollte auf jeden Fall immer für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen, falls er selbst oder Helfer verunglücken. Vor allem jüngere Bauherren und Renovierer sollten an den Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung denken. Der Grund: Sie bekommen bei einem Unfall, der sie am Arbeiten und Geld verdienen hindert, kaum Leistungen aus der gesetzlichen Rentenkasse.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung zahlt in einem solchen Fall eine monatliche Zusatzrente an den Bauherren, so dass dieser in der Lage ist, seinen finanziellen Verpflichtungen weiter nachzukommen. Wer wegen einer schwierigen Krankheitsgeschichte keine Police gegen Berufsunfähigkeit bekommt, sollte zumindest eine Unfallversicherung oder eine Invaliditätspolice abschließen.
Unterstützen Freunde eifrige Handwerker auf einem Neubau, müssen diese Helfer versichert werden. Über die Bau-Berufsgenossenschaft ist eine solche Versicherung möglich und zudem gesetzlich vorgeschrieben. Sind Bauhelfer nicht angemeldet, droht sogar ein Bußgeld. Der Beitrag richtet sich nach der Menge der geleisteten Arbeitsstunden (in den alten Bundesländern etwa 1,50 Euro und in den neuen Bundesländern etwa 1,20 Euro je geleisteter Arbeitsstunde). Der Versicherungsschutz durch die Bau-Berufsgenossenschaft ist allerdings nicht besonders umfangreich, so dass eine Erweiterung durch eine private Police Sinn machen kann. (ddp)