Feinstaubplaketten-Verordnung
Zum 1. März 2007 soll die sogenannte Feinstaubplaketten-Verordnung in Kraft treten. Friedrich-Georg Väth von der Sachverständigenorganisation GTÜ in Stuttgart bemängelt den Informationsstand der Öffentlichkeit: “Viele Autofahrer sind verunsichert, Millionen Autos von Fahrverboten bedroht.”
Dazu sind Angaben aus der Zulassungsbescheinigung Teil 1, früher Fahrzeugschein, nötig. Besitzer einer Zulassungsbescheinigung Teil 1 wählen die gleichlautende Vorlage auf der Internetseite aus und geben unter 2.1 sowie unter 2.2 die entsprechenden Ziffern/Buchstaben in das Suchformular ein. Besitzer eines Fahrzeugscheins wählen die gleichlautende Vorlage auf der Internetseite aus und geben unter zu 2 sowie unter zu 3 die entsprechenden Ziffern/Buchstaben ein. Jetzt muss nur noch der “Suche-Button” angeklickt werden, und es erscheint die der Schadstoffklasse zugeordnete Plakette in Grün, Gelb oder Rot.
Im ungünstigsten Fall kommt der Hinweis: Für dieses Fahrzeug ist keine Plakette erhältlich. “Das bedeutet ein Fahrverbot in entsprechend ausgeschilderten Umweltzonen”, warnt Väth. Für nicht katalogisierte Sonderfälle können Autofahrer zusätzlich den ebenfalls kostenlosen persönlichen Informationsservice der GTÜ-Partner vor Ort in Anspruch nehmen. Etwa ab Mitte Januar 2007 können die Schadstoffplaketten bezogen werden. (ddp)






