Fuehrerschein weg wegen Falschparkens
Protokolle für Falschparken zählen eher zu den Lappalien. Mit etwa 15 Euro ist man durchschnittlich dabei. Doch es kann weitaus schlimmer kommen, sogar Führerscheinentzug droht. Darauf verweisen die Fachleute der Arag-Rechtsschutzversicherung in Düsseldorf und informieren über ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen.
Im konkreten Fall habe ein ignoranter junger Mann in zwei Jahren 27 Mal gegen Parkvorschriften verstoßen. Er habe zwar für jeden Verstoß ein Bußgeld bezahlt und hin und wieder einen Punkt in Flensburg kassiert. So ganz nebenbei aber habe der Parksünder auch noch zweimal die zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich überschritten. Die amtliche Quittung: einmal drei und einmal vier Punkte im Verkehrszentralregister.
Nach der Ansammlung so vieler Punkte sei er schließlich aufgefordert worden, seinen Führerschein abzugeben. Doch der Parksünder habe sich geweigert und geklagt. Nicht allein die Ansammlung der zahlreichen Punkte, auch seine Hartnäckigkeit, mit der er immer wieder gegen die geltende Parkvorschrift verstoßen habe, hätten ihn jedoch bei den Richtern - zumindest im vorläufigen Rechtsschutzverfahren - abblitzen lassen, so die Arag-Rechtsexperten. (ddp)
(AZ: 16 B 2137/05)






